Fehler in der Strafverfolgung können gravierende Folgen haben. Schon kleine Versäumnisse in der Ermittlungsarbeit können die Weichen für ein Fehlurteil stellen.
Typische Fehlerquellen
Überlastung und Routinefehler
Die meisten Ermittlungsfehler sind nicht spektakulär, sondern das Ergebnis von Überlastung, Zeitdruck und Routine.
Mangelhafte Spurensicherung
Eine unzureichende Spurensicherung kann entscheidende Beweise von vornherein zunichtemachen. Wenn Spuren nicht sachgerecht erhoben, konserviert oder dokumentiert werden, sind sie später kaum verwertbar. Damit geht häufig eine zentrale Möglichkeit verloren, die Wahrheit zuverlässig festzustellen.
Falsch gestellter Gutachtenauftrag
Werden Gutachter:innen mit unklaren oder unsachgemäßen Fragestellungen beauftragt, ist die Aussagekraft der Gutachten von Anfang an begrenzt.
Suggestive Vernehmungen
Suggestive Fragen können Zeug:innen unbeabsichtigt beeinflussen und deren Erinnerungen verfälschen. Vor allem bei Kindern oder vulnerablen Personen ist dieses Risiko hoch. Fehlerhafte Vernehmungen prägen sich oft tief ein und wirken dann wie eine „falsche Erinnerung“, die später nur schwer zu korrigieren ist.
Wiederaufnahme wegen Ermittlungsfehlern
Die Darlegung eines Ermittlungsfehlers allein reicht in der Regel nicht aus, um ein Verfahren wiederaufzunehmen. Maßgeblich ist, ob neue Beweismittel oder Tatsachen vorgebracht werden können, die geeignet sind, ein milderes Urteil oder sogar einen Freispruch zu begründen (§ 359 Nr. 5 StPO). Gerade hier zeigt sich, wie hoch die Hürden sind: Selbst gravierende Versäumnisse im Ermittlungsverfahren lassen sich oft nicht mehr wirksam korrigieren.
Literatur/Quellen
- Barton, Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl., 2013.
- Dunkel, Fehlentscheidungen in der Justiz, 2018.
- Nestler, JA 2017, 10.