Sind Sie oder jemand anderes zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt worden? Wir unterstützen Sie kostenfrei.
Bitte füllen Sie die Unterlagen aus:
Senden Sie das Dokument gemeinsam mitsamt einer Kopie der schriftlichen Urteilsgründe. Sofern Ihnen ein Gutachten vorliegt, können Sie uns dieses ebenfalls gerne zukommen lassen. Für die Prüfung Ihres Falls ist dieses jedoch nicht ausschlaggebend.
Senden Sie die Dokumente entweder per E-Mail an:
oder per Post an:
Innocence Project Deutschland
Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V.
c/o Prof. Dr. Stefan König
Görlitzer Str. 74
10997 Berlin
Bitte senden Sie uns keine Akten oder Beweismaterial unaufgefordert zu!
Bitte beachten Sie auch, dass uns per Post zugesandte Unterlagen nur gegen Erstattung der anfallenden Portokosten zurückgesendet werden. Andernfalls werden die Unterlagen nach Bearbeitung durch uns vernichtet.
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, prüfen wir, ob ein Wiederaufnahmeverfahren möglich ist. Die Entbindung von der Schweigepflicht müssen Sie nicht ausfüllen. Zeigen sich nach einer ersten Vorprüfung (öffnet in neuem Tab) Chancen, wird ein Team aus ehrenamtlichen Jurist:innen und Studierenden Ihren Fall übernehmen und alle Optionen für ein Wiederaufnahmeverfahren gründlich prüfen.
Wichtiger Hinweis:
Die Mitarbeiter:innen des Projekts werden nicht mandatiert. Das bedeutet, dass die üblichen Schutzrechte im Verhältnis zwischen Verteidiger:in und Mandant:in nicht gelten. Wir können daher gegenüber staatlichen Behörden kein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen. Auch sind die von Ihnen übermittelten Unterlagen nicht so vor staatlichem Zugriff geschützt, wie dies bei einer Beauftragung einer:eines Rechtsanwält:in der Fall wäre. Selbstverständlich sind wir intern zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln Ihren Fall mit größter Diskretion.