Methodik und Fehler in der Brandursachenermittlung
Am 8. Oktober 2026 sprach Markus Knorr vom Sachverständigenbüro Knorr in unserer Fortbildungsreihe über „Methodik und Fehler bei der Brandursachenermittlung“. Sein Büro ist auf Brand- und Explosionsursachenermittlung spezialisiert und führt neben Untersuchungen vor Ort auch Laboranalysen, Brandversuche und computergestützte Brandsimulationen durch.

Methodik und Fehler in der Brandursachenermittlung
Brandgutachten entscheiden oft darüber, ob ein Feuer als Unglück oder als Brandstiftung gilt. Doch nach welchen Maßstäben wird in Deutschland eigentlich ermittelt? Der Sachverständige Markus Knorr zeigte in unserer Fortbildung, warum das hierzulande noch verbreitete Eliminationsverfahren wissenschaftlich fragwürdig ist, was die internationale Richtlinie NFPA 921 anders macht und an welchen Stellen Brandgutachten typischerweise scheitern.
I. Ausgangslage: Ein Fach ohne verbindliche Standards
Knorr wies zu Beginn auf ein strukturelles Problem hin: In Deutschland (und im gesamten DACH-Raum) gibt es weder eine standardisierte Ausbildung zum Brandursachenermittler noch eine deutsche oder europäische Norm, die festlegt, welchen Anforderungen eine Brandursachenermittlung genügen muss. Als international anerkannter und laufend aktualisierter Maßstab gilt dagegen die US-amerikanische Richtlinie NFPA 921 (Guide for Fire and Explosion Investigations). Ergänzt wird sie durch NFPA 1033, die festlegt, was ein Brandermittler können und wissen muss, und dabei ausdrücklich die Anwendung der Methodik nach NFPA 921 verlangt.
Ziel jeder Ermittlung sei es, Brandursprung, Brandverlauf und Brandursache zu bestimmen. Eine Brandursache setzt sich dabei aus vier Elementen zusammen: einem Oxidationsmittel (in der Regel Luftsauerstoff), einer kompetenten Zündquelle, einem Ausgangsbrennstoff und den Umständen, die diese Faktoren so zusammengebracht haben, dass ein anhaltender Brand entstehen konnte. Als Leitlinie für die Praxis gab Knorr den Teilnehmenden das „ABC of Fire Investigation“ mit: Assume nothing, Believe no one, Check everything.
II. Eliminationsverfahren versus NFPA 921
Den Schwerpunkt des Vortrags bildete die Gegenüberstellung der beiden Methoden. Das auf Graßberger (um 1951) zurückgehende Eliminationsverfahren setzt erst bei der Ursachenermittlung an: Mit einem vorab feststehenden Katalog möglicher Zündquellen wird die Brandstelle aufgesucht; was sich nicht ausschließen lässt, gilt als brandursächlich. Knorr kritisierte, dass die Hypothesen hier unabhängig von den Daten am Brandort gebildet werden und nicht falsifizierbar sind. Zudem sei das Verfahren anfällig für Bias, weil der Abgleich sich häufig nur auf passende oder widersprechende Spuren beschränke.
Für Wiederaufnahmeverfahren besonders relevant ist das Problem des sogenannten negative corpus: Wird Brandstiftung allein deshalb angenommen, weil keine andere Ursache gefunden wurde, beruht die Feststellung letztlich auf dem bloßen Nicht-Widerlegen. Offen bleibe zudem, wie sicher sich überhaupt alle denkbaren Zündquellen kennen und ausschließen lassen.
Die Methodik nach NFPA 921 orientiert sich demgegenüber an der wissenschaftlichen Methode der Ingenieur- und Naturwissenschaften: Problem identifizieren und definieren, Daten sammeln und analysieren, Hypothesen bilden und testen. Dieser Zyklus wird so lange wiederholt, bis eine finale Hypothese belastbar ausgewählt werden kann. Eine Elimination ist darin als ein Schritt enthalten, ersetzt aber nicht die Gesamtmethodik, die bereits vor der Ermittlung ansetzt und erst nach der Gutachtenerstellung endet.
III. Vorgehen am Brandort
Knorr erläuterte anschließend das systematische Vorgehen am Brandort, stets „von außen nach innen“: Nach Erstbegehung und Risikobeurteilung folgt eine umfassende Dokumentation, inzwischen auch per 3D-Scan und 360-Grad-Fotografie. Erst danach werden, zunächst ohne Veränderungen am Brandort, der Brandverlauf nachvollzogen und „Points of Interest“ identifiziert. Am potenziellen Brandherd folgen die schichtweise Untersuchung und Durchsuchung des Brandschutts, das Freilegen von Beweismitteln sowie gegebenenfalls deren Sicherung.
IV. Typische Fehler in Brandgutachten
Abschließend stellte Knorr anhand anonymisierter Gutachtenauszüge typische Fehlerquellen vor:
- Methodische Fehler: Gutachten, die sich allein auf das Eliminationsverfahren stützen, gar keine Angaben zur Methodik machen oder sich zugleich auf das Eliminationsverfahren und NFPA 921 berufen, obwohl beides methodisch kaum vereinbar ist.
- Fehler am Brandort: Räumung der Brandstelle mit schwerem Gerät ohne ausreichende Vorabdokumentation; auffällig kurze Untersuchungszeiten (etwa eine Stunde für einen Dachstuhlbrand); zu wenige Fotos oder Aussagen im Gutachten, die nicht durch Lichtbilder belegt sind. Für einen Gebäudebrand seien bei professioneller Arbeit 150 bis 300 Fotos zu erwarten.
- Fehler bei Laboranalysen und Interpretationen: Ob ein Lithium-Ionen-Akku Ursache oder Folge eines Brandes war, lasse sich weder anhand des äußeren Schadensbildes noch über chemische Analysen feststellen. Ebenso wenig erlaube eine negative Messung mit dem Photoionisationsdetektor (PID) den Ausschluss von Brandstiftung oder flüssigen Brandbeschleunigern. Auch Laborbefunde zu Brandbeschleunigerrückständen und der Einsatz von Brandmittelspürhunden seien in ihrer Aussagekraft kritisch zu prüfen.
- Sonstige Fehler: Rechtliche Bewertungen (Fahrlässigkeit, Vorsatz), die nicht Aufgabe des Sachverständigen sind, sowie der unkritische Einsatz von Textbausteinen und KI bei der Gutachtenerstellung.
Wir danken Herrn Knorr für den sehr anschaulichen und praxisnahen Vortrag, der eindrücklich gezeigt hat, wie wichtig eine kritische Prüfung von Brandgutachten für die Verteidigung und für Wiederaufnahmeverfahren ist.