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Porträt von Prof. Dr. Stefan König

Prof. Dr. Stefan König

1. Vorsitzender

Stefan König zählt zu den bekanntesten Strafverteidigern Deutschlands. Seit fast vier Jahrzehnten verteidigt er in Berlin und bringt seine Erfahrung in zahlreiche Gremien ein – unter anderem als Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und als Honorarprofessor an der Universität Göttingen. 2020 rief er das Innocence Project Deutschland ins Leben. Was ihn antreibt: die Überzeugung, dass Fehlurteile nicht einfach hingenommen werden dürfen, sondern Strukturen gebraucht werden, um Unrecht sichtbar zu machen und Gerechtigkeit wiederherzustellen.